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28. April 2020

4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflArbbV) verabschiedet

Ab 1. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr.

Im Januar diesen Jahres haben wir Sie bereits über die Empfehlungen der Kommission infomiert. Die nun beschlossenen Details werden wir Ihnen in einem gesonderten Newsletter zur Verfügung stellen.

Quelle: Bunderegierung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verbesserungen-im-pflegeberuf-1745564