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16. April 2020

4. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Das Kabinett im Land Sachsen-Anhalt hat nach den Beratungen und Empfehlungen mit der Bundesebene nun erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Dies betrifft inbesondere den Einzelhandel, Friseure und Schulen. Kontaktbeschränkungen bleiben bis einschließlich 3. Mai bestehen.

Die Schließung der Tagespflegen, bis auf eine Notbetreuung, und die strengen Besuchsverbote in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleiben gültig. Eine Verpflichtiung zum Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes gibt es nicht, wird jedoch empfohlen für den öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften. Die Maßnahmen treten am 20.April und bleiben bis voraussichtlich 3. Mai in Kraft.

4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhaltüber Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Begründung zur 4. Verordnung