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06. April 2020

Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen

Hier stellen wir Ihnen die nun abgestimmten und von den Kostenträgern im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung übersandten Unterlagen, für den Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen, zur Verfügung.

Die Zuordnung der Einrichtungen im Federführungsprinzip entnehmen Sie der beiliegenden Tabelle. Die jeweiligen auszahlenden Pflegekassen sind sowohl in der Einrichtungstabelle sowie in der Anlage Ansprechpartner hinterlegt. Alle ambulanten Pflegeeinrichtungen sind derzeit der AOK Sachsen-Anhalt zugeordnet.


Die Veröffentlichung der Festlegungen und der Ansprechpartnerliste soll demnächst auch auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter nachfolgendem folgendem Link erfolgen:

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp

Die Festlegungen, Ansprechpartner und der Antrag werden ebenfalls in Kürze auf weiteren Internetseiten der Pflege- und Krankenkassen verlinkt bzw. hinterlegt.

 

Ansprechpartner der Landesverbände der Pflegekassen

Antrag - Anlage_Festlegungen_§150Abs3_SGBXI_Muster für Geltendmachung_nach Zustimmung

Zuordnung Pflegeeinrichtungen COVID19 Schutzschirm Federführung gesamt

Festlegungen des GKV Spitzenverbandes zur Kostenerstattung

Eläuterungen Pflegerettungsschirm

COVID19 KH Entlastungsgesetz