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02. April 2020

Landesregierung beschließt Bußgeldkatalog - Verlängerung der Kontaktsperre bis vorerst 19. April

Die Landesregierung hat heute einen Bußgeldkatalog zur 3. Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet werden.

3._Verordnung.pdf

3._Verordnung_Begruendung.pdf

Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt