02. April 2020
Landesregierung beschließt Bußgeldkatalog - Verlängerung der Kontaktsperre bis vorerst 19. April
Die Landesregierung hat heute einen Bußgeldkatalog zur 3. Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet werden.