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26. März 2020

Corona-Virus-Pandemie / Unterschriften durch Pflegebedürftige/Betreuer/Bevollmächtigte auf Leistungsnachweisen

Information der Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen-Anhalt

Im Rahmen der Corona-Krise kommt es aus Sicherheitsgründen zu zahlreichen Besuchs- und Kontaktverboten jetzt und in nächster Zeit. Dies erschwert Ihnen das Einholen der Unterschriften insbesondere von Betreuern und Bevollmächtigten. Hinweise sind dazu aus verschiedenen Verbänden und Einrichtungen zugegangen.

Um eine zeitnahe Abrechnung dennoch zu ermöglichen, verzichten die Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen-Anhalt  für die Leistungsmonate März und April 2020 auf eine vorliegende Unterschrift auf den Leistungsnachweisen in der ambulanten Pflege, wenn der/die üblicherweise Unterschreibende (Angehörige oder Betreuer) für Sie nicht ohne Aufwand erreichbar ist und dieser bisher den Leistungsnachweis unterschrieben hat.

Bei Betreuern, bei denen in der Vergangenheit der Leistungsnachweis zum Beispiel durch den Pflegedienst per Fax übermittelt und auf dieser Basis unterschrieben wurde, ist dieses Verfahren weiterhin anzuwenden. Der Leistungsnachweis darf nur in diesen Ausnahmefällen nicht unterschrieben werden und muss mit einem Vermerk (Bsp.: Angehöriger nicht greifbar: Corona Ausnahmeabsprache) gekennzeichnet und eingereicht werden. Ohne diesen Vermerk wäre seitens der Abrechnungsbereiche der Pflegekassen mit einer Abweisung der Leistungsnachweise zu rechnen.

Weitere Regelungen zum Leistungsnachweis wie z. B. Handzeichen, Uhrzeiten, Unterschrift des Pflegedienstes bleiben unverändert bestehen.