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26. März 2020

erste Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen in Sachsen-Anhalt

erste Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann und Finanzminister Michael Richter informieren:

Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.

Sofortprogramm des Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer

-        bis zu 5 Mitarbeiter – 9.000,00 €

-        6 bis 10 Mitarbeiter – 15.000,00 €

-        11 bis 25 Mitarbeiter – 20.000,00 €

-        26 bis 50 Mitarbeiter – 25.000,00 €

* Vollzeitäquivalente

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag auf den Internetseiten der Bank (https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen) herunterladen. Um die beantragten Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen, bündelt die Investitionsbank ihre Kapazitäten. Ziel ist es, die Hilfen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragseingang auszuzahlen.

Der Antrag wird bewusst unbürokratisch gestaltet und die Hinweise des Bundes aufgreifen. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten. Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen. Von den rund 56.000 Unternehmen in Sachsen-Anhalt zählen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 76 Prozent (42.700) weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 18,3 Prozent haben zwischen 10 und 50 Beschäftigte (10.200 Unternehmen). Darüber hinaus gibt es mehr als 40.000 Solo-Selbstständige in Sachsen-Anhalt.

Neben den Zuschüssen wird das Land auch ein Programm mit attraktiven Darlehen für Unternehmen auflegen, um Liquidität zu sichern.

 

Bürgschaften und Garantien

Für kurzfristige Finanzierungslinien wie Kontokorrentausweitung oder Besicherung der (eigenen) Kreditmittel der Hausbank ist die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt der passende Partner. Das Angebot der Bürgschaftsbank ergänzt damit das Angebot der KfW, die Hausbanken zusätzliche Kreditmittel zur Weiterleitung an die Unternehmen zur Verfügung stellt.  Aktuell beträgt das verfügbare Volumen für Bürgschaften knapp 157 Millionen Euro – damit können rund 300 Millionen Euro an Krediten abgesichert werden.
 
Weitere rund 48,5 Millionen Euro könnten in Form von Garantien oder Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ausgereicht und damit rund 90 Millionen Euro an Krediten abgesichert werden.

Mit diesen insgesamt rund 205 Millionen Euro der Bürgschaftsbank und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt lassen sich also Kredite in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen absichern.

Tilgungsdarlehen

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Tilgungsdarlehen mit mittleren oder längeren Laufzeiten an. Diese können relevant sein, wenn die Betriebsmittelfinanzierung grundsätzlich im Unternehmen neu strukturiert werden soll. Im Mittelstands- und Gründerfonds stehen aktuell freie Mittel in Höhe von rund 112 Millionen Euro für Darlehensvergaben zur Verfügung; im KMU-Folgefonds sind weitere 94 Millionen Euro verfügbar. Die Angebote von Bürgschaftsbank und Investitionsbank aufsummiert ergeben unterm Strich Hilfsgelder von rund 400 Millionen Euro, die ab sofort beantragt werden könnten und mit denen sich Liquidität in Unternehmen im Umfang von rund 600 Millionen Euro sichern lässt.

Stundungen

Um den durch die Corona-Krise drohenden Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen zu verringern, greift das Finanzministerium Sachsen-Anhalts in Abstimmung mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zu folgenden Maßnahmen:

 

Stundungen und Tilgungsaussetzungen:

Gewährung von sofortigen zinsfreien Stundungen von Kapitaldienst-Zahlungen (Tilgungen und/oder Zinsen) als auch von Rückforderungen aus Leistungsbescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate. Die Entscheidung über die Rückführung der gestundeten Beträge wird später in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Unternehmer oder Verbraucher gefällt.

Gewährung von Tilgungsaussetzungen – entweder so, dass eine bestimmte Zeit keine Tilgungen zu leisten sind und diese Zeit dann sozusagen laufzeitverlängernd für die jeweiligen Kredite angehängt wird, oder eine Verteilung der ausgesetzten Beträge auf die Restlaufzeit (damit würden sich dann,  nach der Krise, monatliche Tilgungsleistungen erhöhen). Die IB wird bei den jeweiligen Hausbanken dafür werben, dass diese mit gleichen Maßnahmen mitziehen.

Vollstreckungsaufschub:
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber betroffenen Unternehmen bis zum Jahresende (wie das auch die Finanzverwaltung des Landes macht). 

Verzicht auf Kündigungen von Krediten:

Verzicht auf Kredit-Kündigungen aufgrund von Problemen bei der Bedienung von Krediten für zunächst 3 Monate, verlängerbar bis Jahresende. Ausnahme: insolvenzbedingte Kündigungen zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Instrumente für den Insolvenzfall:

Gewährung von Massedarlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Rahmen einer Insolvenz(antrags)-Verfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld, gilt ausschließlich für KMU.