Zugangsdaten vergessen?

03. Dezember 2019

Ausbildungsvergütung ab 2020

Das neue Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vereint die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zu einer neuen Pflegeausbildung

Die Kosten der Pflegeausbildung werden durch einen Ausgleichsfonds auf Landesebene finanziert. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde vom Land als zuständige Stelle zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds bestimmt.

Pflegeeinrichtungen, Land, Krankenhäuser und Pflegeversicherungen zahlen in den Ausbildungsfonds ein. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Pflegeausbildung erhalten finanzielle Mittel aus diesem Fonds.

Dementsprechend erhalten die Pflegeeinrichtungen einen Festsetzungsbescheid zum jeweiligen Umlagebetrag durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Bescheide werden durch die Investitionsbank seit vergangenem Freitag versandt und gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Gemäß § 28 Abs. 2 Pflegeberufereformgesetz ist der jeweilige Umlagebetrag in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs.1 SGB XI und § 89 SGB XI) berücksichtigungsfähig. Dazu wurde ein Verfahren zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Kostenträger in Sachsen-Anhalt abgestimmt.

Die Refinanzierung der Umlagebeträge erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zur bestehenden Vergütungsvereinbarung. Den Verfahrensablauf und Antrag mit Vereinbarung finden Sie unter nachfolgendem Link oder aus unserer Geschäftsstelle.

https://www.aok-gesundheitspartner.de/san/pflege/ausbildungsverguetung/index.html

Quelle: AOK Sachsen-Anhalt