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01. November 2019

Maschinelle Abrechnung für Leistungserbringer nach § 302 Abs. 2 SGB V

Der GKV hat die für die Technische Anlage 1 für die maschinelle Abrechnung (elektronische Datenübermittlung) zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens
mit „Sonstigen Leistungserbringern“ sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301a SGB V) die am 8.10.2019 die Versionen 12 und 13 veröffentlicht.

Die pdf-Dateien als Download finden Sie unter: https://gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp

Quelle: CAREkonkret Ausgabe 44-2019