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16. August 2019

Eine Information der AOK Sachsen-Anhalt zum DTA in der HKP

Die AOK Sachsen-Anhalt teilt mit:

Im Rahmen des DTA-Abrechnungsverfahrens für die Häusliche Krankenpflege hatte die AOK Sachsen-Anhalt bisher für die Abrechnung der Leistung einer Stomabehandlung, eine anwenderspezifische Gebührenposition (03 2 0003) vergeben. 

Da es bei der Anwendung mit dieser anwenderspezifischen Gebührenposition immer wieder Nachfragen gab, haben wir eine Ergänzung des bundeseinheitlichen Gebührenpositionsnummernverzeichnisses beauftragt. Mit der aktuellen Auslieferung der bundeseinheitlichen Gebührenpositonsnummern wurde eine neue Postitionsnummer für die Stomabehandlung vergeben, diese lautet B72.

Somit werden wir ab dem 01.09.2019 (ab Leistungsmonat September) die Gebührenpositionsnummer Stomabehandlung mit der 03 2 B72 verwenden. Auf den Kostenzusagen werden wir die zur Abrechnung geltenden Gebührenpositionsnummer mit ausgeben.