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21. Dezember 2016

Krankentransport-Richtlinie angepasst – Bestandsschutz für Anspruchsberechtigte in der bisherigen Pflegestufe 2

Krankentransport-Richtlinie angepasst – Bestandsschutz für Anspruchsberechtigte in der bisherigen Pflegestufe 2

Die Änderungen an der Krankentransport-Richtlinie werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger frühestens zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Hier geht es zur Pressemitteilung des GBA: 

https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/658/