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13. Dezember 2016

Berechnungsschema zum Heimentgelt und Besitzstandsschutz gemäß § 141 XI veröffentlicht

Zur Unterstützung vollstationärer Leistungserbringer wurde das aktualisierte Berechnungsschema zum Heimentgelt und Besitzstandsschutz gemäß § 141 XI nun auch in unserem Bundesland hinterlegt.

Dies finden Sie auf der Homepage der AOK Sachsen-Anhalt unter folgendem Link: http://www.aok-gesundheitspartner.de/san/pflege/stationaer/vollstationaer/index.html