13. Dezember 2016
Berechnungsschema zum Heimentgelt und Besitzstandsschutz gemäß § 141 XI veröffentlicht
Zur Unterstützung vollstationärer Leistungserbringer wurde das aktualisierte Berechnungsschema zum Heimentgelt und Besitzstandsschutz gemäß § 141 XI nun auch in unserem Bundesland hinterlegt.
Dies finden Sie auf der Homepage der AOK Sachsen-Anhalt unter folgendem Link: http://www.aok-gesundheitspartner.de/san/pflege/stationaer/vollstationaer/index.html