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19. September 2016

Beteiligungsverfahren gem. § 115a SGB XI zur neuen Qualitätsprüfrichtlinie eingeleitet

Der GKV-Spitzenverband hat entsprechende Entwürfe vorgelegt und damit ein Beteiligungsverfahren eingeleitet. Der Entwurf sieht u.a. wesentliche Änderung bei den Prüfungen vor und neue Prüffragen eingearbeitet. Der Entwurf der QPR baut auf den geltenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 auf.

Da gem. § 114a Abs. 7 SGB XI zukünftig die Richtlinien getrennt für die stationäre und die ambulante beschlossen werden, werden bereits im Zuge dieser Anpassung die beiden Bereiche in den QPR getrennt dargestellt.

LVHKP-Mitglieder erhalten, wenn gewünscht diese Entwürfe per Email aus Geschäftsstelle.