30. Juni 2016
Das PSG III ist absehbar
Das Bundeskabinett hat am 28. Juni den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.