Zugangsdaten vergessen?

23. Februar 2016

neue Mitwirkungsverordnung für stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen nach dem WTG

Der Landtag hat nach langer Zeit der Beratung mit Beschluss vom 09.12.2015, LT-Drucksache 6/4653, das Einvernehmen zum Entwurf der „Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG-Mitwirkungsverordnung – WTG-MitwVO)“ hergestellt. Das Landeskabinett hatte die Verordnung bereits ein Jahr zuvor am 09.12.2014 beschlossen und anschließend dem Landtag am 10.12.2014 zur Herstellung des nach § 33 Abs. 2 WTG LSA erforderlichen Einvernehmens zugeleitet.

Herr Minister Bischoff hat die Urschrift der Verordnung am 08.01.2016 unterzeichnet, so dass diese am 20. Jan. 2016 im GVBl. LSA Nr.1/2016, S. 14 ff. verkündet worden ist. Die Verordnung tritt gemäß § 28 WTG-MitwVO am 1. April 2016 in Kraft.