neue Mitwirkungsverordnung für stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen nach dem WTG
Der Landtag hat nach langer Zeit der Beratung mit Beschluss vom 09.12.2015, LT-Drucksache 6/4653, das Einvernehmen zum Entwurf der „Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG-Mitwirkungsverordnung – WTG-MitwVO)“ hergestellt. Das Landeskabinett hatte die Verordnung bereits ein Jahr zuvor am 09.12.2014 beschlossen und anschließend dem Landtag am 10.12.2014 zur Herstellung des nach § 33 Abs. 2 WTG LSA erforderlichen Einvernehmens zugeleitet.
Herr Minister Bischoff hat die Urschrift der Verordnung am 08.01.2016 unterzeichnet, so dass diese am 20. Jan. 2016 im GVBl. LSA Nr.1/2016, S. 14 ff. verkündet worden ist. Die Verordnung tritt gemäß § 28 WTG-MitwVO am 1. April 2016 in Kraft.