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07. Dezember 2015

Neuer Rahmenvertrag mit der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus zum 01.01.2016 & Vertragsanpassung mit weiteren Kassen

Vergütungssteigerungen und Anpassungen für die ambulante häusliche Krankenpflege in Sachsen-Anhalt

Der Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V. (LVHKP) hat federführend und gemeinsam mit einem anderen Leistungserbringerverband in den Verhandlungen zu den Verträgen zur Erbringung häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe nach §§ 132, 132a SGB V mit der AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus einen neuen Abschluss für seine Mitglieder erreicht.

Der Vertrag wird inhaltlich zum 01. Januar 2016 angepasst. Die Hilfskräfteregelung wird erweitert, das Zahlungsziel wird verkürzt und die Leistung zur MRSA Eradikationstherapie wird aufgenommen.

Die Vergütungen werden zum 01. März 2016 über alle Leistungsgruppen um 4,5 % gesteigert. Zusätzlich haben wir eine Vereinfachung bei der Abrechnung der Eisatzpauschale erreicht und das aufwendige dokumentieren abgeschafft. Mit anderen Worten ist die Einsatzpauschale künftig bei jedem Einsatz in Höhe von 2.50 € abrechenbar.

 

Ein weiterer Teilerfolg ist die Vertragsanpassung mit dem BKK Landesverbandes Mitte und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum 01. Januar 2016.

Hier haben wir ebenfalls die neue Leistung der MRSA-Eradikationstherapie vereinbart und zusätzlich, geschuldet der wachsenden Verbreitung von MRE-Keimen, einen Vergütungszuschlag in Höhe von 1,50 € ausgehandelt.

Darüber hinaus konnten wir uns auf eine Dokumentationspauschale einigen. Diese soll abrechenbar sein, wenn eine, ordnungsgemäß ausgefüllte Verordnung (§ 3 Abs. 2 der HKP-RL in der jeweils gültigen Fassung) vorliegt und die Krankenkasse darüber hinausgehende Unterlagen anfordert.

Wir als Berufsverband, werten diese Ergebnisse als Teilerfolge und Schritt in die richtige Richtung für eine leistungsgerechte Vergütung für unsere Mitglieder.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.