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08. Juli 2015

DTA SGB XI bei der AOK Sachsen-Anhalt

Die AOK Sachsen-Anhalt informiert über die schrittweise Einführung des DTA nach § 105 SGB XI bei der Pflegekasse.

Im Rahmen einer Einführungsphase wurde der DTA nach § 105 SGB XI (Abrechnung Pflegesachleistungen) mit ausgewählten Leistungserbringern/Rechenzentren erfolgreich getestet. Auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen wird der DTA nun schrittweise auf weitere Leistungserbringer/Rechenzentren ausgeweitet.

Hierzu werden die jeweils ausgewählten Pflegedienste/Sozialstationen bzw. Rechenzentren angeschrieben und um die maschinenlesbare Lieferung der Abrechnungsdaten gebeten. Mit Beginn des Echtverfahrens ist weiterhin die Lieferung der zahlungsbegründenden Unterlagen notwendig. Dazu zählen die Urbelege (Leistungsnachweise) und eine Gesamtaufstellung der Abrechnung in Papierform.

Die entsprechenden Hinweise zur Umsetzung sind den jeweiligen Schreiben beigefügt und Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung des DTA sind benannt.

Nach Abschluss der jetzt beginnenden Testphase und Überführung in den Echteinsatz werden schrittweise weitere Leistungserbringer mit der Bitte um Teilnahme am DTA angeschrieben.