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02. Februar 2015

aktuelle Information zum PSG

Liebe Mitglieder,

aus aktuellem Anlass infomieren wir wie folgt zur Umsetzung der Pflegestärkungsgesetzes Teil I zur Abrechnung der 104,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Menschen ohne Demenz mit Pflegestufe.

Es ist nicht notwendig, für Versicherter ohne Demenz Anträge für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu stellen. Die Kassen können derzeit nicht unterscheiden, ob es sich dabei um den Antrag zur Demenz oder "nur" Betreuung & Entlastung handelt und müssen davon ausgehen, dass auch Demenzleistungen (sprich höhere Sachleistungen/Pflegegeld) beantragt werden. Aus diesem Grund wird dann eine Begutachtung, für Pflegebedürftigen mit Pflegestufe, durch den MDK veranlasst.

Dies können Sie sich und Ihren Patienten ersparen und erst bei der Abrechnung dieser Leistungen kenntlich machen, worum es sich handelt und Sie eine Abtretungserklärung des Versicherten haben.

Aus der Praxis wissen wir, dass anberaumte Begutachtungen noch vermieden werden können, wenn man sich hierzu mit dem MDK in Verbindung setzt!