NEU - Rahmenvertrag SBG V ab 2026 - alle Kassen - Beitrittserklärung notwendig
Liebe Mitglieder,
ab 01.01.2026 gilt ein einheitlicher Rahmenvertrag SGB V für alle Kassen auf Basis des AOK-IKK Vertrages mit einer Preissteigerung in Höhe von 5,49%.
Die Zuordnung der Leistungserbringer zu den Vergütungsanlagen 9 oder 9a erfolgt bei allen Krankenkassen einheitlich anhand der jetzigen Zuordnung bei der AOK Sachsen-Anhalt:
Anlage 9 – ACTK 3214327 – für Anwender des regional üblichen Entgeltes (bisher LEGS 3214626)
Anlage 9a – ACTK 3214337 – für Anwender der Mindestentgelthürden gem. Eigenerklärung gleichwertiges Entgeltniveau (bisher LEGS 3214627/628/629)
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Folgende Mindestentgelthürden gelten für die Anlage 9a (siehe Anlage: Eigenerklärung_gleichwertiges Entgeltniveau):
Für 2026 als Jahresarbeitnehmerbrutto:
Ungelernte Pflegehilfskraft 42.996,96 Euro
Einjährig qualifizierte Pflegehilfskraft 47.113,03 Euro
Pflegefachkraft 56.821,32 Euro
Die Eigenerklärungen zur Einstufung in die Vergütungsanlagen sind nur dann vorzunehmen, wenn sich im Vergleich zur bisherigen Eingruppierung eine Änderung ergeben hat.
Wir benötigen bitte von allen Mitgliedern die Beitrittserklärung – Anlage 01.
Bitte schicken Sie uns eine unterzeichnete Version digital per Mail an und das Original zu uns in die Geschäftsstelle.
Wir werden die Erklärungen gebündelt an die AOK Sachsen-Anhalt übergeben.
Wir benötigen alle Beitrittserklärungen zwingend bis zum 31.12.2025!
Für Nachfragen verweisen wir schon heute auf unsere Online - Quartalssprechstunde am 16.01.2026 – eine separate Einladung senden wir Ihnen in Kürze.
Darüber hinaus rufen Sie uns gern bei etwaigen Fragen an.
Freundlich grüßt
Sabine Daum
Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.
Große Klosterstraße 3
39104 Magdeburg
Tel.: 0391 - 252 41 14
Fax: 0391 - 251 45 47
E-Mail:
www.lv-hkp.de
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