30. Dezember 2024	
	
        
            
        
                Vorabveröffentlichung: Zum 1.1.2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 %
>Zum 1.1.2025 steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 %.
Unter nachfolgendem Link sind die bisherigen und die neuen Leistungsbeträge einander gegenübergestellt. Die in § 30 Absatz 2 SGB XI vorgesehene formale Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt in Kürze.
Damit ergeben sich im Vergleich zur Rechtslage am 31. Dezember 2024 ab dem 1. Januar 2025 die nachfolgend dargestellten Änderungen.
Leistungsbeitraege_SPV_ab_1.1.2025.pdf
Quelle: die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege
