05.12.2024 LVHKP Update und Ergänzung zum aktuellen Newsletter mit weiteren Erläuterungen
Mitglieder für Mitglieder – Danke für Ihre Nachfragen zum aktuellen Newsletter
Hier in Kürze nochmal das weitere Vorgehen für die HKP-Vereinbarung mit der AOK und IKK für die den ersten Zeitraum der HKP-Vereinbarung
- Eigenerklärung bis spätestens 13.12.2024 (E-Mail und Post) an die AOK senden – sonst erfolgt die Bearbeitung durch die Kassen erst im neuen Jahr
- Nach Bestätigung der AOK, die neue Preise ab November mit AOK und IKK abrechnen
- Anlage 9 Neu löst die alte Anlage 9a ab und gilt für das regional übliches Entgelt (RÜE)
- Anlage 9a NEU ist für die Pflegedienste die mehr als das RÜE bezahlen, dafür ist die folgende Tabelle mit den Mindestentgelthürden das Maß und eine gesonderte Erklärung ist abzugeben (diese ist in der Geschäftsstelle erhältlich)
Es kann sein, dass die Abrechnung für den Monat November mit den alten Preisen von den Kassen zurückgewiesen wird, da diese Ihre Abrechnungszentren schon informiert haben. Dann meldet sich die Kasse aber persönlich bei Ihnen.
- Die Zuschläge in Höhe von 3,3 % bei der AOK für den Zeitraum 01.01.2023 – Achtung vorerst bis zum 31.12.2023 und bis spätestens 31.03.2025 pro Monat nachberechnen. Danach verfällt der Anspruch. Die Abrechnung dieser Nachforderung soll unter Verwendung der für diesen Sachverhalt benannten Gebührenpositionsnummer 03 2 B68 (Zuschlag A) erfolgen. Der Abrechnungswert in Euro der Nachberechnung ergibt sich jeweils aus dieser entsprechenden prozentualen Steigerung des ursprünglich gezahlten Abrechnungsbetrages. Eine Rechnungslegung in Papier ist dabei alternativ zu dem Abrechnungsverfahren nach§ 302 SGB V möglich.
Hierfür gibt es keine abgestimmte Mustertabelle mit den Kassen.
Wer die Nachberechnungen mit AOK / IKK gem. Schiedsspruch noch nicht gemacht hat, muss dies ebenfalls bis 31.03.2025 tun.
Die Nachberechnung der Zuschläge für 2024er Zeitraum erfolgt später.
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- Die Nachberechnung mit Steigerung der Vergütung für den Zeitraum 01.01.2024 – 30.09.2024 ist frühestens ab Januar 2025 möglich. (Der Oktober 2024 ist ein Sonderfall und wird noch geklärt.)
Zurzeit finden Klärungsgespräche mit der AOK statt, wie Ihnen die ausbezahlte Summe buchhalterisch ordentlich kommuniziert werden kann, damit Sie eine Basis für die dann gültige Steigerung der 1. Stufe vornehmen und berechnen können.
Die Steigerung für diese erste Stufe und für den Zeitraum 01.01.-30.09.2024, wird entweder 7,7 % oder 11 % betragen. Auch hier wird unterschieden nach der Entlohnung für Ihre Mitarbeiter und die gesonderte Erklärung ist Grundlage.
Die Ihnen bereits, am 03.12.2024, übersandte Tabelle ist also noch nicht zu benutzen. Wir übersenden diese erneut und ggf. verformelt zu einem späteren Zeitpunkt.
LVHKP Mitgliederversammlung
Wir laden an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich ein, zu unserer Mitgliederversammlung, am 12. Dezember 2024 um 14.30 Uhr, nach Magdeburg, zu kommen.
Wir erläutern Ihnen die Vereinbarung mit den Kassen dort ausführlich.
Den gordischen Knoten zu lösen und alle Verfahren vom Tisch zu bekommen war und ist sehr komplex.
Damit werden nun endlich die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt!
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