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08. Mai 2023

Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung in sozialen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt

Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung in sozialen Einrichtungen

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Maßnahmen zur Digitalisierung von Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen.

Zu den berechtigten Zuwendungsempfängern zählen auch vollstationäre Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie sonstige nicht selbstorganisierte, ambulant betreute Wohngemeinschaften nach § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt. Gefördert wird die Anschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets sowie die mit den Ausstattungsinvestitionen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Leistungen, wie z. B. Support (Unterstützung, Kundenbetreuung), Software und Schulungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Nutzung der digitalen Endgeräte für telemedizinische Anwendungen (z. B. zur Durchführung ärztlicher Videosprechstunden) und weiterer digitaler Anwendungen, insbesondere für das Beüben geistiger Fähigkeiten, sowie zur Kontaktpflege mit Zu- und Angehörigen, um gerade bei Kontaktbeschränkungen oder -vermeidung während Pandemielagen einer sozialen Vereinsamung entgegen zu wirken.

Die Online-Antragstellung ist bis zum 31. August 2023 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) möglich.

Weitergehende Informationen (z. B. Förderrichtlinie), einen Musterantrag sowie die Online-Antragstellung sind auf der Internetseite der IB unter dem nachstehenden Link abrufbar:

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/digitalisierung-beratungsstellen