Förderprogramm des BMUV zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
- Das Förderfenster für neue Anträge im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie soll für den Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2023 geöffnet werden. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei dem Projektträger (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH – ZUG) eingereicht werden. Dabei soll ausdrücklich nicht das „Windhundprinzip“ gelten. Übersteigt also die Anzahl der förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Fördermittel, wird ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchgeführt.
- Über die Neuerungen informieren das BMUV sowie die ZUG bei einer Online-Infoveranstaltung am 15.05.2023 um 9:00 Uhr (per Zoom). Weitergehende Informationen können auf der Internetseite des Projektträgers unter dem Link https://www.z-u-g.org/anpaso/ abgerufen werden. Die Anmeldung zur Online-Infoveranstaltung findet ebenfalls über diese Internetseite statt.
Link zu den Informationen des Bundesministeriums: https://www.bmuv.de/programm/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen
Link Förderrichtlinie:
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Foerderprogramme/foerderrichtlinie_klimaanpassung_soziale_einrichtungen_2023_bf.pdf