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07. Februar 2023

Mitteilung über die Auszahlung der Pflegeboni bis spätestens 15.02.2023

Bitte denken Sie, sofern noch nicht geschehen, an die Mitteilung über der Auszahlung der Corona-Pflegeboni an die Beschäftigten gemäß § 150 a Abs. 7 SGB XI bis spätestens 15. Februar 2023.

Erstattung von Energiemehrkosten (Ergänzungshilfen; Inkrafttreten am 01.03.2023) | GKV