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14. Mai 2020

Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Besuchsregelung von Dienstleistern

Das Ministerium gibt beiliegenden Erlass, vom 13.05.2020 zur Kenntnis.

Hierbei geht es um die Umsetzung der Besuchsregelung von Dienstleistern der Körperpflege wie Friseure, Barbiere, nichtmedizinische Masseure und Fußpfleger sowie von Nagel- und Kosmetikstudios etc.

Vollzug der 5. SARS-CoV-2-EindV in Pflegeeinrichtungen