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22. Februar 2019

redaktionelle Anpassung der HKP Richtlinie

Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Januar 2019 bezüglich der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie wurde am 21.02.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Februar 2019 in Kraft.

Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung bzgl. des § 4 Absatz 3 (Besonderheiten der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege), die Angabe „Nummer 27a des Verzeichnisses verordnungsfähiger Maßnahmen“ durch die Angabe „Absatz 8 Satz 1“ ersetzt.