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23. September 2021

Änderung der Coronavirus-Testverordnung – Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Entschädigungsleistungen gem. 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19

Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung beschlossen.

Die geänderte Testverordnung regelt, dass Bürgertest ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr kostenlos sein werden. Für Sie als Träger von ambulanten oder stationären ergeben sich damit keine Änderungen zu den bisher geltenden Regelungen.

Link zur Testverordnung:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/EaknuyebqGE4JSI7pwk/content/EaknuyebqGE4JSI7pwk/BAnz%20AT%2021.09.2021%20V1.pdf?inline

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Entschädigungsleistungen gem. 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19

Nicht-Geimpfte sollen spätestens ab 1. November keine Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund angeordneter Corona-Quarantäne mehr bekommen.

Unabhängig davon haben Beschäftigte jedoch weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall.

Link zum Beschluss des Gesundheitsministerkonferenz bzgl. Entschädigungsleistungen gem. § 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19

https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=228&jahr=2021