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03. August 2021

Dritte Änderung der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Dritte Änderung der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verlängert die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 26. August.

Damit gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen, zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen fort.

Mit der Verlängerung über den 5. August hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden.

Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen:

-        Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung

-        Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz

Link zur Verordnung:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/05._Lesefassung_ohne_AEM_Dritte_AEVO_zu_14._SARS-CoV-2.pdf

Link zur Pressemitteilung:

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tx_tsarssinclude/staatskanzlei_02_08_2021_pressemitteilung_sachsen-anhalt-verlaengert-corona-verordnung-bis-zum-26-august.pdf