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23. Juni 2021

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aktualisiert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aktualisiert

Die BGW hat ihren branchenspezifischen SARS-CoV- 2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege mit Wirkung zum 7. Juni 2021 an die aktuelle SARSCoV- 2-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angepasst. Der Arbeitsschutzstandard der BGW soll eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus bieten. Die Vorgaben im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege sind nun gleichgezogen mit den Vorgaben für stationäre Pflege. Grundlage für die Vorgaben im Standard ist unter anderem die SARSCoV- 2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Sie als Arbeitgeber müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein. Beschäftigte müssen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu pflegebedürftigen Menschen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Wenn Beschäftigte sowie zu versorgende Pflegebedürftige über einen vollständigen Immunschutz durch Impfung/ Genesung nach COVID-19-Erkrankung verfügen, kann auf das Tragen der Atemschutzmasken bei Pflegetätigkeiten verzichtet werden. Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten. Die Empfehlungen zum Lüften wurden zudem insgesamt konkretisiert. Zum Schutz der Beschäftigten sowie der zu Pflegenden ist den Beschäftigten (auch bei vollständigem Impfschutz) regelmäßig vorsorglich mindestens zweimal pro Woche ein Schnelltest-Angebot zu machen (auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Pflicht zur Testung besteht).

Die aktuelle Version finden Sie unter:

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Corona/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Pflege-ambulant_Download.pdf?__blob=publicationFile