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02. Juni 2021

Pflegereform im Kabinett beschlossen

Pflegereform

Das Bundeskabinett hat heute, am 02.06.2021, eine Pflegereform beschlossen, die die Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif gesetzlich verankern soll.

Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste dürfen dann ab 01. September 2022 nur Versorgungsverträge mit der Pflegeversicherung abschließen, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll noch im Juni dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Im Rahmen der Pflegereform sind weitere Neuregelungen vorgesehen: Pflegefachkräfte sollen mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels und Pflegehilfsmittels erhalten. Außerdem sollen sie eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Krankenpflege treffen dürfen. In der stationären Altenpflege ist die Einführung bundeseinheitlicher Personalanhaltszahlen vorgesehen. Außerdem wird mit der Pflegereform Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich gemacht.

Werden Pflegebedürftige in einem Pflegeheim versorgt, soll die Pflegeversicherung künftig zusätzlich zum Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten zahlen. Pflegebedürftige sollen nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich um rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat entlastet werden.

Zur Finanzierung der Pflegereform soll es einen jährlichen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben, hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr erhalten.

Bis Ende Juni wird noch beraten und dann beschlossen.

Link zur aktuellen Formulierungshilfe und Änderungsantrag des Gesetzes: Formulierungshilfe-Änderungsanträge.pdf

Quellen:
Pressemitteilung des BMG
Pflegenetzwerk Deutschland