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08. März 2021

EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom Bundestag beschlossen

EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen beschlossen. Damit soll eine rechtliche Grundlage über den 31.03.2021 hinaus geschaffen werden, um unter anderem auch den Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen weitergelten zu lassen.

Bei der Verlängerung Regelungen für die Pflege haben sich die Koalitionsfraktionen noch auf Änderungen am Gesetzentwurf geeinigt. Der Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen wird in der bisherigen Form beibehalten.

Wir sind dankbar um die Änderungen zum ersten Entwurf, denn damit bleibt die Prüfung weiterhin Aufgabe der Pflegeeinrichtungen und der Vorschlag, künftig die Pflegekassen prüfen zu lassen, ob den Pflegeeinrichtungen aufgrund der Pandemie Mindereinnahmen entstanden sind wurde zurückgenommen.


Beschlossen wurde auch, dass die Erhöhung der monatlichen Pauschale für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel von 40 Euro auf 60 Euro bis zum 31.12.2021 befristet wird. Für die Dauer der Pandemie können Versicherte also auch FFP2-Masken als zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel mit diesem Geld bezahlen.

Die Zustimmung im Bundesrat muss noch erfolgen und wird für den 26.03.2021 erwartet.

Quelle: EpiLage-Fortgeltungsgesetz | BARMER