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02. November 2020

2020-11-02 Corona Prämie Fristverkürzung wegen Steuer- und SV Freiheit im Jahr 2020

Sehr geehrte Mitglieder,

wir geben Ihnen den heutigen Schriftwechsel aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt zur Kenntnis und bitten um Beachtung.

Inhaltlich bedeutet die E-Mail folgendes:

Da die Steuer- und SV-Freiheit der Corona Prämie „NUR“ für das Jahr 2020 gilt, ist der Zeitpunkt der Auszahlung zu beachten. Aufgrund dessen haben sich Ministerium und GKV Spitzenverband auf eine Verkürzung der Antragsfrist auf den 08. November 2020 vereinbart, um die Auszahlung noch in diesem Kalenderjahr vornehmen zu können, damit auch Sie als Träger einer Einrichtung oder Dienstleister diese Auszahlung entsprechen (vor dem 31.12.2020) vornehmen können.

Dies gilt im Übrigen für Teil 1 und Teil 2 der Prämie.

Grundsätzlich gilt aber weiterhin die gesetzliche Frist zum 15. November.

Trägeranschreiben_Corona-Prämie Teil 2

Anlage_1_Praemien-Festlegungen_Teil2_150a_SGBXI_Muster_fuer_Geltendmachung_DL

Anlage_1a_Praemien-Festlegungen__Teil2_150a_SGBXI_Darlegung_Personaleinsatz_DL (1)

Anlage 2_Berechnung Corona-Prämie Land

Anlage 3_Praemien-Festlegungen_Teil2_150a_SGBXI_DL

Anlage_4_FAQ_zu_Festlegungen_nach__150a_Abs._7_SGB_XI