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30. Juni 2020

7. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

In der heutigen Landespressekonferenz wurde die 7. Verordnung vorgestellt und erläutert. Frau Grimm-Benn sprach von einer "Lockerungsverordnung".

Die Änderungen sind im Wesentlichen folgende:

  • Die Paragrafen 1 und 2 wurden getauscht um die Selbstverantwortung der Bevölkerung voranzustellen und deutlich zu machen.
  • Kontaktbeschränkungen werden nun empfohlen, formuliert wurde dies mit "soweit möglich und zumutbar". 
  • Für Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin allgemeine Hygieneregelungen nach § 1 Abs. 1 der Verordnung. Einrichtungsleitungen sollen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung für Patienten und Bewohner Besuchsregelungen festlegen. 
  • Weitere Lockerungen beziehen sich auf Gastronomie und Veranstaltungen.

Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier. Sie tritt am 02. Juli 2020 in Kraft.

Die Begründung zur Verordnung finden sie hier.