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20. April 2020

Online Genehmigung für häusliche Krankenpflege (SGB V) - BARMER

Lesen sie hier die Mitteilung der Barmer Landesvertretung:

Im Rahmen der BARMER-Digitalagenda optimieren wir aktuell unsere Prozesse – so auch den Bereich der häuslichen Krankenpflege (hKP). Zu den Maßnahmen gehört die digitale Anbindung von Pflegediensten. Seit Mitte 2019 bieten wir daher bereits den „Online-Service Leistungserbringer“ (OSLE) der AOK Systems für die digitale Übersendung von Anträgen zur häuslichen Krankenpflege für unsere Vertragspartner an.

Vorteile für die Pflegedienste:

  • Das Online-Verfahren ermöglicht eine komplette elektronische und sichere Abwicklung von Antrags- und Genehmigungsverfahren ohne Medienbrüche.
  • Der Genehmigungsprozess wird für die Pflegedienste entscheidend vereinfacht.
  • Das Genehmigungsverfahren wird durch die elektronische Übermittlung der Verordnungen zeitnaher entschieden als bei der klassischen Variante in Papierform per Post.
  • Die Pflegedienste erhalten innerhalb von 48h eine garantierte Rückmeldung. Im Normalfall und unter Verwendung des aktuellen Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS/AC) erhalten die Pflegedienste innerhalb dieser Zeit auch bereits die Leistungsentscheidung.
  • Kompletter Verzicht auf Papierverordnungen: Alle Antragsunterlagen werden digital übermittelt. Ein zusätzliches Versenden per Fax, Post oder Mail entfällt.
  • Vereinfachte Fristwahrung: Die online verschickten Vorgänge sind innerhalb weniger Minuten bei uns. Kein Postweg, keine Faxe zur Fristwahrung.
  • Für die Abrechnung (idealerweise im DTA) reicht der Leistungsnachweis mit der Genehmigungsnummer. Die Papierverordnung muss nicht eingereicht werden.
  • „Chat- Funktion“: Der Pflegedienst kann mittels dieser Funktion direkt Fallbezogen mit dem zuständigen Sachbearbeiter kommunizieren und Auskünfte erhalten. Für das Verschicken von weiteren Unterlagen, kann ebenfalls dieser Kanal genutzt werden.

Wie können Pflegedienste teilnehmen?

Einige Software-Anbieter sind bereits für das Verfahren zertifiziert oder eingebunden. Es handelt sich derzeit um:

Wenn Ihr Anbieter aufgeführt ist, teilen Sie ihm Ihr Interesse an dem „digitalen Genehmigungsverfahren“ mit. Ihr Software-Anbieter wird Ihnen dann die nötigen Informationen übermitteln.

Ihr Software-Anbieter ist nicht in dieser Liste? Dann sprechen Sie ihn ebenfalls an, nach unserer Kenntnis sind weitere Anbieter bereits im der Zertifizierungsverfahren.

Um als IT-Dienstleister diese technische Schnittstelle nutzen zu können, ist eine Zertifizierung bei unserem Softwarepartner, der AOK Systems, erforderlich. Alle Informationen zu diesem Prozess finden Sie auf der Homepage der AOK Systems:

https://www.aok-systems.de/leistungsportfolio/zertifizierung.html#%abschnitt-oscare-os-le-zertifizierung-hkp und in dem anliegenden Flyer.

Sie können ihn bei Bedarf gern an Ihren Software-Anbieter weitergeben.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf einen Informationsaustausch mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Ude
BARMER Landesvertretung Sachsen-Anhalt

Telefon 0800 333004 153-315 *) oder 0391 569 383 -15
Telefax 0800 333004 153-309 *)

www.barmer.de
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